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 Archiv 2005  

Ethikkomitee verabschiedet Empfehlungen zur Therapiebegrenzung auf Intensivstationen

28.10.2005
Universitätsklinikum Erlangen

Für die Entscheidung über das Fortsetzen oder den Abbruch der medizinischen Behandlung todkranker Patientinnen und Patienten gibt es am Universitätsklinikum Erlangen jetzt eine neue Grundlage. Der Klinikumsvorstand hat die vom Klinischen Ethikkomitee entwickelten „Empfehlungen zur Therapiebegrenzung auf Intensivstationen“ für das Universitätsklinikum Erlangen vor kurzem verabschiedet. Die Empfehlungen fassen wichtige gesetzliche Regelungen und den aktuellen medizinethischen Diskussionsstand zusammen. Sie sollen den Ärztinnen und Ärzten auf Intensivstationen helfen, sich in schwierigen ethischen Konfliktsituationen zu orientieren.

Ausgangspunkt der Empfehlung ist die Einsicht, dass es keine ausreichende moralische Begründung ist, eine medizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten durchzuführen, bloß weil sie technisch möglich und machbar ist. Demgegenüber wird erklärt, dass jede medizinische Behandlung „für den uns anvertrauten einzelnen Patienten ein auf seine Lebensperspektive abgestimmtes Ziel“ haben muss. Im Einzelfall könne dies auch die Unterlassung oder den Abbruch einer medizinischen Maßnahme bedeuten. In jedem Fall sind aber menschliche Anteilnahme, gute Pflege und sorgsame Symptomkontrolle unerlässlich.

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen sowie den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung werden in den Empfehlungen des Uni-Klinikums die Voraussetzungen für eine Therapiebegrenzung festgelegt. Demnach können Therapien begrenzt werden, wenn eine intensivmedizinische Therapie durch einen erwachsenen und einwilligungsfähigen Patienten oder Patientin abgelehnt wird. Patientenverfügungen haben Gültigkeit, solange keine Zweifel an ihrem Gehalt oder ihrer Gültigkeit bestehen. Auch Stellvertreter des Patienten (Bevollmächtigte, Betreuer) können eine medizinische Therapie ablehnen, sofern sie ihre Entscheidungen an dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Patienten orientieren. Schließlich kann auch ein Arzt eine weitere intensivmedizinische Therapie ablehnen, wenn es für eine weitere Behandlung keine medizinische Indikation mehr gibt.

Entscheidungen zur Therapiebegrenzung müssen dokumentiert werden, und sie müssen alle 24 Stunden überprüft werden. Damit soll sicher gestellt werden, dass die Entscheidung zu jedem Zeitpunkt mit dem Willen des Patienten sowie seinem gegebenenfalls veränderten Gesundheitszustand übereinstimmt. Ein Patient kann jederzeit eine Therapiebegrenzung widerrufen. In ethischen Konfliktfällen kann die klinische Ethikberatung gerufen werden, um über die konkreten Umstände zu beraten.

Empfehlungen zur Therapiebegrenzung auf Intensivstationen (91KB)

Checkliste – Therapiebegrenzung / Intensivmedizin (35KB)

Das Klinische Ethikkomitee wurde 2002 am Universitätsklinikum Erlangen auf Initiative des Klinikumsvorstands gegründet. Das Ethikkomitee stellt eine Plattform für die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen im klinischen Alltag dar. So beschäftigen sich Arbeitsgruppen des Ethikkomitees beispielsweise mit Fragen der Aufklärung von Patientinnen und Patienten, der Palliativmedizin, der Sterbebegleitung, der Therapiebegrenzung sowie der Ethikberatung. Im Rahmen der Ethikberatung haben Ärzte und Ärztinnen, Pflegende sowie Angehörige die Möglichkeit, gemeinsam schwierige Entscheidungen mit Hilfe eines Moderators zu besprechen. Zu den Aufgaben des Klinischen Ethikkomitees gehört darüber hinaus u.a. die Leitlinienentwicklung sowie die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich medizinethischer Themen.

Weitere Informationen für Journalisten:
Klinisches Ethikkomitee
Dr. phil. Uwe Fahr
Telefon: 09131 85-26435
E-Mail: uwe.fahr@ethik.med.uni-erlangen.de